WHG - Beschichtungen
Leistungen
WHG-Beschichtungssysteme sind durch den Besorgnisgrundsatz aus dem Wasserhauhaltsgesetz (WHG) bestimmt.
- Die jeweiligen Anforderungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind in der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) - z. Zt. noch als Entwurf - geregelt.
- WHG-Beschichtungssysteme bedürfen einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und dürfen nur durch einen Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgestz verarbeitet werden.
... hier finden Sie unsere WHG-Fachbetriebszulassung
- Wir, als Leipziger Säurebau GmbH, verarbeiten Systeme von allen renommierten Materialherstellern und können somit das optimale System für den jeweiligen Anwendungsfall auswählen.
- Selbstverständlich werden von uns auch passgerechte Objektbauteile wie z.B. Gitterrostabdeckungen aus Edelstahl oder GFK geliefert und fachgerecht eingebaut.
Abb. : Standardaufbau WHG-System
System-Schichtstärke 2-3 mm
optional mit abgestellter Hohlkehle
- Unterboden, mineralisch, Beton o. ä.
- Haftbrücke und Egalisierung, Kunstharz
- Deckbeschichtung, Kunstharz
System-Schichtstärke 2-3 mm
optional mit abgestellter Hohlkehle
- Unterboden, mineralisch, Beton o. ä.
- Haftbrücke und Egalisierung, Kunstharz
- Deckbeschichtung, Kunstharz